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Frage 3. Wann benötige ich einen Prüfingenieur?

 

Bei Gebäudeklassen 4 und 5 (abhängig von Größe und Nutzung) ist immer ein Prüfingenieur notwendig, der die erstellten Tragwerksplaner-Unterlagen prüft und freigibt. Im Unterschied zu den Gebäudeklassen 1-3, bei denen eine Tragwerksplanererklärung zur Erteilung der Baufreigabe durch das Bauamt ausreichend ist, ist hier jedoch eine Freigabe nur durch den Prüfingenieur möglich.

 

Adresse

Ingenieurbüro für Tragwerksplanung
Seestr. 10a, 15755 Tornow

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